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![]() | Herzlich willkommen! Wir freuen uns über Ihren Besuch auf der Website der Anwaltskanzlei.Schwerpunkt Strafrecht Allgemeines Strafrecht und Strafverfahrensrecht: Auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts übernehmen wir die Verteidigung und Vertretung in allen Stadien des Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (z.B. Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft) sowie die Verteidigung in Strafbefehlsverfahren.Verkehrsstrafrecht: Bei Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr wie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens. Schwerpunkt Verkehrsrecht Unfallregulierung: Wir vertreten Mandanten nach Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen.Verkehrsordnungswidrigkeiten: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol am Steuer etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Versicherungsrecht: Während bei der Regulierung von Sachschäden nach Unfällen im Straßenverkehr vornehmlich Fragen des Schadensersatzrechts im Vordergrund stehen, spielen Fragen des Versicherungsrechts bei Personenschäden und auch bei Straftaten eine wichtige Rolle. Im Strafrecht betrifft das z. B. das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. Fahrerflucht bzw. Unfallflucht) gemäß § 142 StGB. Alle mit dem Verkehrsrecht und dem Verkehrsstrafrecht zusammenhängenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen gehören daher ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum. Fahrerlaubnisrecht: Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten gefährden die Fahrerlaubnis. Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit ist daher auch das Fahrerlaubnisrecht. Für weitere Informationen steht Rechtsanwalt Kausmann gerne zur Verfügung. |
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