Justitia
 Waage Rechtsanwalt
 
Ekkehard Kausmann
 
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Anwalt Berlin
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Berlin
 
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Verkehrsanwälte
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Schwerpunkt Verkehrsrecht
Unfallregulierung: Wir vertreten Mandanten nach Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen.
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rot-lichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol am Steuer etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
 
Schwerpunkt Strafrecht
Verkehrsstrafrecht: Bei Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr wie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens.
 
Allgemeines Straf- und Strafverfahrensrecht: Auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts übernehmen wir die Verteidigung und Vertretung in allen Stadien des Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchungen und Untersuchungs-haft).
 
Rechtsanwalt Kausmann ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.
 
Für weitere Informationen steht Rechtsanwalt Kausmann gerne zur Verfügung.
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