|
|||||||||||||||||||||||||||||
|
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf der Website der Kanzlei.
Schwerpunkt Verkehrsrecht
Unfallregulierung: Wir vertreten
Mandanten nach
Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von
Ansprüchen auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und
Versicherungen. Verkehrsordnungswidrigkeiten: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rot-lichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol am Steuer etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Schwerpunkt Strafrecht
Verkehrsstrafrecht: Bei Straftaten
im
Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr wie Fahren
ohne
Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Unfallflucht (§ 142 StGB),
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des
Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) und Nötigung
(§ 240
StGB) etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten in allen Stadien des
Strafverfahrens. Allgemeines Straf- und Strafverfahrensrecht: Auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts übernehmen wir die Verteidigung und Vertretung in allen Stadien des Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchungen und Untersuchungs-haft). Rechtsanwalt Kausmann ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Für weitere Informationen steht Rechtsanwalt Kausmann gerne zur Verfügung. |
|
|||||||||||||||||||||||||||