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	<description>Rechtsanwalt Berlin &#124; News</description>
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		<title>Anwalt in Berlin suchen</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 14:27:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[RA im Web]]></category>

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		<description><![CDATA[Berliner Anwälte kann man nun in einem weiteren Verzeichnis suchen. Die Site2Site GbR aus Berlin betreibt für eine Reihe von großen und kleinen Städten auf den jeweiligen Ort zugeschnittene Anwaltsverzeichnisse, nun auch für Berlin unter berliner-anwalt.de.
Für Ratsuchende in Rechtsfragen sind Anwaltsverzeichnisse offenbar sehr attraktiv. Die Qual der Wahl kann aber auch berliner-anwalt.de nicht lindern. Sowohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berliner Anwälte kann man nun in einem weiteren Verzeichnis suchen. Die Site2Site GbR aus Berlin betreibt für eine Reihe von großen und kleinen Städten auf den jeweiligen Ort zugeschnittene Anwaltsverzeichnisse, <span id="more-128"></span>nun auch für Berlin unter <a href="http://berliner-anwalt.de/index.php" target="_blank">berliner-anwalt.de</a>.</p>
<p>Für Ratsuchende in Rechtsfragen sind Anwaltsverzeichnisse offenbar sehr attraktiv. Die Qual der Wahl kann aber auch berliner-anwalt.de nicht lindern. Sowohl die herkömmliche Suche nach <a href="http://www.kausmann.net/">Anwalt Berlin</a> als auch die Anwaltssuche in einem etablierten Anwaltsverzeichnis liefert mehrere Hundert Anwälte.</p>
<p>Die Frage, ob sich Verzeichnisse für Anwälte lohnen, beantwortet jeder Anwalt anders. Ich befürchte, dass sich die im <a href="http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5663" target="_blank">Forum</a> der AG Verkehrsrecht geschilderten Anfangsprobleme von schadenfix.de für die überwiegende Zahl der Anwaltsverzeichnisse zum Dauerproblem entwickeln werden.</p>
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		<title>MPU-Beratung durch Anwalt</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 12:44:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[Wem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wegen Alkohols, Drogen oder Punkten droht, der ist meistens hilflos. Bestenfalls stellt sich die Erkenntnis ein, dass eine MPU bei richtiger und frühzeitiger Vorbereitung zu schaffen sein sollte. Doch auf der Suche nach Hilfe scheinen sich die Probleme noch zu vergrößern, denn man steht einer Fülle von Angeboten von Psychologen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wegen Alkohols, Drogen oder Punkten droht, der ist meistens hilflos. Bestenfalls stellt sich die Erkenntnis ein, dass eine MPU bei richtiger und frühzeitiger Vorbereitung zu schaffen sein sollte. Doch auf der Suche nach Hilfe scheinen sich die Probleme noch zu vergrößern, denn man steht einer Fülle von Angeboten von Psychologen, Verkehrspsychologen, Anwälten und Anbietern von MPU-Vorbereitungskursen mit und ohne juristischen bzw. psychologischen Hintergrund, TÜV, DEKRA etc. gegenüber. Wer ist nun der richtige Berater?<span id="more-113"></span></p>
<p>In dieser Situation sollte man sich verdeutlichen, worum es überhaupt geht. Die Vorlage einer positiven MPU wird im Rahmen eines rechtlich normierten Verfahrens zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde verlangt. Dieses Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das thematisch zum Kernbereich des Verkehrsrechts gehört, nämlich zum Verkehrsverwaltungsrecht. Was liegt also näher als bei allen Fragen rund um MPU und Fahrerlaubnisrecht einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht zu konsultieren, der sich sowohl mit dem Wiedererteilungsverfahren als auch mit den Möglichkeiten der Vorbereitung einer MPU auskennt?</p>
<p>Um den richtigen Anwalt zu finden, gibt es mehrere Möglichlichkeiten.</p>
<p>Die einfachste Möglichkeit ist es, im Internet etwa nach <a href="http://www.kausmann.net/verkehrsrecht/">Anwalt Verkehrsrecht Berlin</a> zu suchen und einen Anwalt für Verkehrsrecht auszuwählen.</p>
<p>Eine neue Möglichkeit der gezielten Anwaltssuche wird auf dem Portal <a href="http://fuehrerscheinfix.de/Home.mvc">fuehrerscheinfix.de</a> geboten, das die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH in Kooperation mit der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins kürzlich ins Leben gerufen hat.</p>
<p>Fuehrerscheinfix.de bietet neben der Anwaltssuche weitere Informationen zu Führerschein-Themen wie MPU, Sperrfristverkürzung, Punktereduzierung und Führerscheinerwerb im Ausland. Interessant sind auch die Videos zum Ablauf der MPU, die unter <a href="http://www.fuehrerscheinfix.de/information/ablauf">http://www.fuehrerscheinfix.de/information/ablauf</a> gezeigt werden.</p>
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		<title>AG Potsdam: Hinweise zum Fahrverbot</title>
		<link>http://www.kausmann.net/rechtsanwalt-berlin/amtsgericht-potsdam-hinweise-fahrverbot/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 13:30:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist nicht immer einfach, gegen ein im Bußgeldverfahren verhängtes Fahrverbot vorzugehen. Dass dies häufig mit den falschen Mitteln geschieht, zeigen die &#8220;Hinweise des Amtsgerichts Potsdam zum Fahrverbot&#8221; im Umkehrschluss.
Mit der Ladung zum Termin der Hauptverhandlung in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen verschickt das Amtsgericht Potsdam folgende Hinweise zum Fahrverbot:

Hinweise zum Fahrverbot!
Sofern der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorrangig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist nicht immer einfach, gegen ein im Bußgeldverfahren verhängtes Fahrverbot vorzugehen. Dass dies häufig mit den falschen Mitteln geschieht, zeigen die &#8220;Hinweise des Amtsgerichts Potsdam zum Fahrverbot&#8221; im Umkehrschluss.<span id="more-92"></span></p>
<p>Mit der Ladung zum Termin der Hauptverhandlung in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen verschickt das Amtsgericht Potsdam folgende Hinweise zum Fahrverbot:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: center;">Hinweise zum Fahrverbot!</p>
<p>Sofern der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorrangig zur Abwendung des Fahrverbots eingelegt worden ist, wird bereits an dieser Stelle auf folgendes hingewiesen:</p>
<p>Liegt wegen erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine grobe Pflichtverletzung eines Kraftfahrzeugfüheres vor und ist damit der Regelfall des § 2 Abs. 1 BKatV gegeben, so ist die Anordnung eines Fahrverbotes die Regel.</p>
<p>Davon darf das Gericht nur dann ausnahmsweise abweichen, wenn der Regelfall für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde oder sonst unter Würdigung aller Umstände unverhältnismäßig wäre. Ein solcher Fall liegt beispielsweise bei ernsthaft drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder bei zu befüchtender Vernichtung der wirtschaftlichen Existens vor (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 20.12.1995 – 2 Ss (Owi) 141 B/95).</p>
<p>Dies ist jedoch durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen nachzuweisen bzw. plausibel zu machen; die bloße Behauptung, durch ein Fahrverbot unverhältnismäßig hart getroffen zu werden, reicht nicht aus.</p>
<p>Spätestens im Termin zur Hauptverhandlung muss daher der schriftliche Nachweis dafür erbracht werden, daß</p>
<p>• ein Fahrverbot zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen würde (Kopie des Arbeitsvertrages, Bestätigung des Arbeitgebers);</p>
<p>• für notwendige Fahrten öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch genommen werden können (Fahrpläne, Auskunft des ÖPNV);</p>
<p>• es aufgrund des wirschaftlichen Lage nicht möglich ist, für die Dauer des Fahrverbotes einen Fahrer einzustellen (Einkommensteuerbescheid / Unternehmensbilanzen der letzten drei Jahre);</p>
<p>• nicht für die Dauer des Fahrverbotes der Jahresurlaub in Anspruch genommen werden kann (Bestätigung des Arbeitgebers);</p>
<p>• Fahrten mit dem Pkw nicht von Familien- der Betriebsangehörigen durchgeführt werden können (eidesstattliche Versicherungen).</p>
<p>Sowohl erhebliche finanzielle Einbußen als auch eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität sind wegen der Denkzettel- und Besinnungsfunktion eines Fahrverbotes vom Gesetzgeber geradezu gewollt und nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu begründen.</p></blockquote>
<p>Als <a title="KAUSMANN Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht" href="http://www.kausmann.net/verkehrsrecht/" target="_self">Anwalt für Verkehrsrecht</a> wird man sich jedoch von diesen Hinweisen nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern darüber hinaus weitere Umstände vortragen, die gegen ein Fahrverbot sprechen.</p>
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		<title>Liste der Pflichtverteidiger in Berlin</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 10:25:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Vgg. Berliner Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen Pflichtverteidiger in Berlin sucht, kann sich an einer Pflichtverteidigerliste orientieren.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. führt eine Liste mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bereit sind, Pflichtverteidigungen an Gerichten in Berlin zu übernehmen. Die Liste ist auf der Homepage der Vereinigung Berliner Strafverteidiger unter
http://www.strafverteidiger-berlin.de/index.php?Target=Pflichtverteidiger
verfügbar und soll allen für die Bestellung von Pflichtverteidigern zuständigen Richterinnen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer einen Pflichtverteidiger in Berlin sucht, kann sich an einer Pflichtverteidigerliste orientieren.</p>
<p>Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. führt eine Liste mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bereit sind, Pflichtverteidigungen an Gerichten in Berlin zu übernehmen. Die Liste ist auf der Homepage der Vereinigung Berliner Strafverteidiger unter</p>
<p><a href="http://www.strafverteidiger-berlin.de/index.php?Target=Pflichtverteidiger">http://www.strafverteidiger-berlin.de/index.php?Target=Pflichtverteidiger</a></p>
<p>verfügbar und soll allen für die Bestellung von Pflichtverteidigern zuständigen Richterinnen und Richtern in Berlin vorliegen und unverteidigten Beschuldigten, gegen die eine Haftbefehl vollstreckt werden soll, zur Auswahl eines Pflichtverteidigers ausgehändigt werden.</p>
<p>Fachanwälte oder <a href="http://www.kausmann.net/strafrecht/">Rechtsanwälte für Strafrecht</a> können sich unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. in die Liste eintragen lassen.</p>
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		<title>Pflichtverteidigung bei U-Haft</title>
		<link>http://www.kausmann.net/rechtsanwalt-berlin/pflichtverteidigung-bei-untersuchungshaft/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 23:00:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>

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		<description><![CDATA[
Ab dem 1. Januar 2010 verbessert sich die Rechtsstellung von Untersuchungshäftlingen. Zum Jahreswechsel wird das vom Bundestag kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ in Kraft treten. Neben einigen anderen Neuerungen bestimmt das Gesetz, dass ein Fall notwendiger Verteidigung nun auch dann vorliegt, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Somit muss dem Beschuldigten mit dem Vollzug [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Ab dem 1. Januar 2010 verbessert sich die Rechtsstellung von Untersuchungshäftlingen. Zum Jahreswechsel wird das vom Bundestag kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ in Kraft treten. Neben einigen anderen Neuerungen bestimmt das Gesetz, dass ein Fall notwendiger Verteidigung nun auch dann vorliegt, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Somit muss dem Beschuldigten mit dem Vollzug des Haftbefehls zugleich ein <a title="Strafrecht" href="http://www.kausmann.net/strafrecht/" target="_self">Strafverteidiger</a> als Pflichtverteidiger bestellt werden. Bisher war dem Untersuchungshäftling ein Pflichtverteidiger zwingend erst nach Ablauf von drei Monaten Haft zu bestellen.</p>
<p>Der Bundesrat hatte in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 über das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ beraten und beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden soll (Art. 77 Abs. 2 GG). Damit wird das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ gegen den Widerstand einiger Bundesländer am 1. Januar 2010 in Kraft treten.</p>
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