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Strafverteidiger in Berlin und Potsdam
Sie sind hier: Rechtsanwalt Berlin » Strafverteidiger Berlin Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen erhebliche Konsequenzen beruflicher, finanzieller und familiärer Art nach sich ziehen, etwa durch eine Freiheitsstrafe. Aber allein schon die Entziehung der Fahrerlaubnis kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, auf das Strafverfahren so einzuwirken, dass die Rechtsfolgen einer Straftat und damit auch deren Konsequenzen so gering wie möglich ausfallen. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser kann er diese Aufgabe erfüllen. Bevor Sie einer Vorladung durch die Polizei zu einer Vernehmung folgen, sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Eine unüberlegte Einlassung oder gar ein Geständnis ohne vorherige Akteneinsicht sind meistens grobe Fehler ("Wer früh singt, sitzt lange!"), die kaum mehr korrigiert werden können. Wir beraten Sie und geben Ihnen Antwort auf die folgenden und alle weiteren Fragen: Wie soll ich mich gegenüber der Polizei verhalten? Wie sollen sich Verwandte etc. verhalten? Wie gehen Polizei und Ermittlungsbehörden weiter vor? Welche Konsequenzen drohen im schlimmsten Fall? Droht ein Bewährungswiderruf? Drohen Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft? Wie läuft das Verfahren ab? Soll ich mich zu den Vorwürfen außern oder schweigen? Soll ich mich beim Opfer entschuldigen und den Schaden wiedergutmachen? Rechtsanwalt Ekkehard Kausmann wird in Berlin, Potsdam und im Land Branden- burg bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei auch die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, die in Strafsachen weitaus öfter eintrittspflichtig ist, als weithin angenommen. Rechtsanwalt Kausmann ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie bitte während der Sprechzeiten an. |
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