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Strafverteidigung
in Berlin und Potsdam
Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen erhebliche
Konsequenzen beruflicher, finanzieller und familiärer Art nach
sich ziehen, etwa durch eine Freiheitsstrafe. Aber allein schon die
Entziehung der Fahrerlaubnis kann zum Verlust des Arbeitsplatzes
führen. Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, auf das
Strafverfahren so einzuwirken, dass die Rechtsfolgen einer Straftat und
damit auch deren Konsequenzen so gering wie möglich ausfallen.
Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird,
desto
besser kann er diese Aufgabe erfüllen. Bevor Sie einer
Vorladung
durch die Polizei zu einer Vernehmung folgen, sollten Sie einen
Strafverteidiger
konsultieren. Eine unüberlegte Einlassung oder gar ein
Geständnis ohne vorherige Akteneinsicht sind
meistens grobe
Fehler ("Wer früh singt, sitzt lange!"), die
kaum mehr
korrigiert werden können. Wir beraten Sie und geben Ihnen
Antwort auf die
folgenden und alle weiteren Fragen:Wie soll ich mich gegenüber der Polizei verhalten? Wie sollen sich Verwandte etc. verhalten? Wie gehen Polizei und Ermittlungsbehörden weiter vor? Welche Konsequenzen drohen im schlimmsten Fall? Droht ein Bewährungswiderruf? Drohen Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft? Wie läuft das Verfahren ab? Soll ich mich zu den Vorwürfen außern oder schweigen? Soll ich mich beim Opfer entschuldigen und den Schaden wiedergutmachen? Rechtsanwalt Ekkehard Kausmann wird in Berlin, Potsdam und im Land Branden- burg bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei auch die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, die in Strafsachen weitaus öfter eintrittspflichtig ist, als weithin angenommen. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie bitte während der Sprechzeiten an. |
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