Rechtsanwalt
 
Ekkehard Kausmann
 
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Verkehrsrecht - Verkehrsunfall
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Warum zum Anwalt?
1. Die Kosten Ihres Anwalts trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

2. Manchmal gibt es Streit über den Unfallhergang, obwohl die Haftungsfrage klar ist. Niemand will an einem Unfall schuld gewesen sein und für den angerichteten Schaden aufkommen. Deshalb passiert es, dass man zwar unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, aber trotzdem mit dem Unfallverursacher und dessen Versicherung um Schadensersatz und Schmerzensgeld streiten muss. Manche Unfallverursacher "schummeln", wenn es darum geht, der Versicherung den Unfallhergang zu schildern. Ziel ist es, den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Das führt dazu, dass die Versicherung berechtigte Ansprüche ganz oder teilweise ablehnt.

3. Selbst wenn der Schaden gering ist, umfasst der vom Unfallgegner zu ersetzende Schaden immer mehr als die reinen Reparaturkosten. Wer den Schaden ohne einen Anwalt für Verkehrsrecht allein bei der Versicherung geltend macht, sollte sich im Schadensersatzrecht auskennen oder großzügig sein. Denn die Versicherung wird im Zweifel nicht darauf hinweisen, dass neben den Reparaturkosten noch weitere Schadenspositionen zu ersetzen sind.

4. Versicherungen vertreten zum Teil unhaltbare Rechtsansichten hinsichtlich der Höhe des zu ersetzenden Schadens zum Nachteil des Geschädigten.

5. Der Anwalt für Verkehrsrecht ist der einzige außer Ihnen, der Interesse daran hat, dass der Schadensersatz in der Summe so hoch wie möglich ausfällt, denn danach bemisst sich auch die Höhe des Anwaltshonorars.

 

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